Steuervergünstigungen für die Restaurierung und Renovierung

Steuervergünstigungen für die Restaurierung und Renovierung. Wer renoviert oder umbaut wird vom Staat belohnt.

Umfassende Informationen zu Steuervergünstigungen für alle, die ein Wohngebäude renovieren oder restaurieren.

Wer durch Italien fährt und da ist es ganz egal, ob im Norden, in Mittelitalien oder im Süden, überall sind Häuser dem Verfall überlassen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, entweder sind die Alten verstorben und die Jungen haben ihre eigenen Häuser und interessieren sich nicht dafür, es ist kein Geld für die Renovierung da, oder die Jungen sind ins Ausland abgewandert und die Zurückgebliebenen sehen keine Notwendigkeit die Häuser Instand zu halten. Die Gründe sind vielfältig, aber das Ergebnis ist immer das Gleiche – die Häuser verfallen und verschandeln die Gegend.

Das fällt natürlich nicht nur dem durchfahrenden Touristen auf, sondern die Politiker sind sich dessen auch bewusst und steuern aktiv dagegen an.

Es gibt Steuervergünstigungen für alle Arten von:

  • Instandhaltungen
  • Wiedergewinnungs- und Renovierungsarbeiten
  • Umbauarbeiten

Wer hat Anspruch darauf?

Anspruch auf die Steuervergünstigungen haben alle, die der Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen (IRPEF) unterliegen und auf dem italienischen Staatsgebiet ansässig oder auch nicht ansässig sind.

Wer also in Italien Steuern bezahlt, für den kann es sich richtig lohnen ein renovierungsbedürftiges Wohngebäude zu kaufen, zu renovieren oder zu restaurieren.

Wie sind die Bestimmungen?

Die Bestimmungen sind umfangreich, keine Frage und es wird sicherlich nicht einfach sein, an die Steuervergünstigungen heran zu kommen, denn was alles begünstigt wird und wie die genauen Bestimmungen sind, kann man in einer 44-seitigen Informationsbroschüre nachlesen: Hier klicken

Wer es einfacher haben möchte, der lässt sich von einem Steuerberater beraten, der in der Regel auch gleich die Anträge dazu stellen kann.