Um die wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Landes zu unterstützen, bieten die italienischen Steuerbehörden zahlreiche steuerlichen Anreize für Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.
Wer gilt als wohnhaft in Italien?
Nach Artikel 2 des Einheitstextes der Einkommenssteuern (Absatz 2) werden natürliche Personen als in Italien wohnhaft betrachtet, wenn sie für den größten Teil der Steuerperiode, d.h. für mindestens 183 Tage (oder 184 Tage im Falle eines Schaltjahres), ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Staatsgebiet haben. Hier greift das Tuir-Gesetz*.
Im kurzen Überblick sind die Vergünstigungen und Voraussetzungen wie folgend:
Da die Voraussetzungen umfangreich sind, erhalten Sie weitere detaillierte Informationen auf der Seite des Finanzamtes., oder über einen Steuerberater.
Ach ja, es gibt noch weitere Steuervergünstigungen bei einem Umzug nach Italien, die unabhängig vom beruflichen Status sind. Diese habe ich ausführlich beschrieben und sind für „erste Haus“ oder das Preis-Wert-System. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor dem Einzug umbauen wollen oder müssen, dann bekommen Sie für angeschaffte Möbel und Elektrogeräte mit mindestens einer Energieklasse A+ (für Backöfen Energieklasse A) eine Steuererleichterung von 50 % auf einen Betrag von max. 10.000 €. Genaueres darüber erfahren Sie dann von Ihrem Steuerberater.
*(Red. Anm.: Tuir-Gesetz bedeutet, dass der Aufenthaltsort in Italien nachgewiesen werden muss.)