Vermietung von Immobilien an Touristen. Oft trägt man sich beim Kauf einer Immobilie in Italien mit dem Gedanken, diese auch an Touristen zu vermieten. Was ist dabei zu beachten?
Um die eigene Immobilie besser zu nutzen, oder Einkommen zu generieren bis man sie selbst vollständig nutzen kann, tragen sich viele Interessierte mit dem Gedanken, die Immobilie später auch an Touristen zu vermieten. Dafür kann man ganz bequem Plattformen wie AirBnB oder Booking.com in Anspruch nehmen, um nur die wichtigsten zu nennen.
Doch seit September 2024 gelten für Kurzzeitvermietungen besondere Vorschriften, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Qualität des Tourismus zu verbessern. Da sich noch nicht alle Immobilienbesitzer die Wohnraum an Touristen vermiten, die nicht länger als 30 aufeinanderfolgende Tage andauern, registriert haben, wurde die Frist bis zum 01. Januar 2025 verlängert.
Wo erfolgt die Registrierung?
Um einen Nationalen Identifikationscode (Codice Identificativo Nazionale (CIN)) zu erhalten, muss man sich zuerst beim Tourismusministerium (BDSR) registrieren. Hierfür ist eine SPID oder Elektronischer Personalausweis (CIE) notwendig. Die Anmeldung beim SPID lohnt sich, denn damit hat man auch Zugang zu anderen Öffentlichen Diensten der Verwaltung. Anschließend müssen die Daten zur Immobilie angegeben werden, wie Standort, Verwendungszweck, etc. Am Schluss der Registrierung wird ein Identifikationscode CIN generiert, der einmalig ist und für alle Plattformen verwendet werden kann.
Wer muss den CIN beantragen?
Der Codice Identificativo Nazionale (CIN) ist von allen Immobilienbesitzern zu beantragen, die Vermietungen bis zu 30 aufeinanderfolgenden Tagen anbieten, auch wenn sie dies nur gelegentlich tun. Privatpersonen sind davon nicht ausgenommen.
Die Registrierung ist auch für Ausländer obligatorisch. Wer Probleme mit der italienischen Sprache oder der Registrierung hat, der sollte sich an seinen Steuerberater wenden.
Wo muss der CIN angegeben werden?
Plattformen, auf denen Immobilien zur Vermietung eingestellt werden können, verlangen bereits den CIN, ohne ihn kann keine Immobilie registriert werden. Der CIN muss auch auf privaten Internetseiten angegeben werden. Wer dies nicht tut und entdeckt wird, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen.