IMU selber berechnen

IMU selber berechnen

Immobilienbesitzer in Italien müssen für Ihre Immobilie eine Gemeindesteuerbezahlen, die sogenannte IMU.

IMU selber berechnen

Steuern sind ein lästiges, aber leider notwendiges Übel. Nachfolgend helfen wir Ihnen dabei, wie Sie die IMU selbst berechnen können. Denn, nur sehr wenige Gemeinden schicken Ihnen freiwillig eine Information über die fällige Steuer auf Ihre Immobilie. In der Regel handelt es sich um eine Bringschuld, um die Sie sich selbst kümmern müssen.

Aber keine Angst. Wenn Sie die IMU nicht selbst berechnen können oder wollen und auch die Bezahlung zu kompliziert für Sie ist, wir kümmern uns darum. Nutzen Sie dazu einfach unseren Service!

IMU

Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist eine einheitliche Gemeindesteuer. Die Steuer wird jährlich auf Immobilien und Grundstücke fällig und wird in der Regel in zwei Raten aufgeteilt und sind jährlich am 16. Juni und 16. Dezember fällig. Sie ist vom Eigentümer und bei Leasing vom Leasingnehmer zu bezahlen.

Der Steuersatz wird jährlich, bis zum 30. September für das Folgejahr, von der Gemeindeverwaltung festgelegt und kann dann berechnet werden.

Entweder nimmt man die Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch, oder man berechnet die IMU selbst. Auf den Seiten der Agenzia delle Entrate, also dem Finanzamt, gibt es ein Tool, mit dem man ganz einfach die fällige Steuer selbst berechnen kann.

IMU berechnen

Über diesen Link gelangt man direkt zum Tool, mit dem man die IMU selbst berechnen kann. Es erscheint dann folgende Eingabemaske:

Die Codice Catastale der Gemeinde kann man einfach herausfinden, indem man im zweiten Feld die Gemeinde ein gibt, in der sich die Immobilie befindet. Anschließend muss man die Categoria der Immobilie auswählen. Diese Daten findet man auf der “Visura Storica” oder der “Visura Catastale”, oder man klappt das Feld auf und sucht die passende Immobilie heraus.

Rendita Catastale

Wer die Rendita Catastale nicht weiß, der kann diese über folgenden Link herausfinden.

Um jedoch die Rendita Catastale zu bekommen, benötigt man unbedingt die “Visura Storica” oder die “Visura Catastale”, denn daraus kann man die “Particella” und die Nummer “Foglio” entnehmen.

Parzellennummer und Blattnummer eintragen, auf “Ricerca” klicken und die Rediti werden automatisch errechnet und angezeigt.

IMU Befreiung für das erste Haus

Das erste Haus bedeutet nicht, dass es das erste Haus ist, welches man in Italien besitzt. Es bedeutet, dass es das Haus ist, in welchem man seinen ersten Wohnsitz hat. Hat man immer noch seinen ersten Wohnsitz in Deutschland, dann handelt es sich in Italien um das zweite Haus, für welches dann die IMU fällig wird.

Besonderheiten beim zweiten Wohnsitz

Unter Umständen hat man Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz für die IMU, wenn man in Italien eine Zweitwohnung besitzt und diese nicht regelmäßig nutzt. Um genau zu wissen, ob man einen Anspruch darauf hat, oder nicht, sollte man einen Steuerberater zurate ziehen, da sich die Verordnungen der Gemeinden stark voneinander unterscheiden können.

Wie bezahlen?

Bezahlt werden muss mit dem Formular F24, welches in einem Tabacchi nur nutzbar ist, wer über eine tessera sanitaria verfügt. Die tessera sanitaria erhält, wer in Italien krankenversichert ist.

Die Bezahlung kann auch bei einer italienischen Post mit dem Formular F24 erfolgen.

Wer die IMU selbst errechnet hat, kann bei der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, die Bankverbindung erfragen und die Steuer mittels einer Überweisung tätigen.

Unser Service für Sie

Ist Ihnen die Berechnung der IMU zu aufwändig, zu kompliziert oder möchten Sie mit alldem nichts zu tun haben? Kein Problem. Wir können uns an Stelle von von Ihnen um die Berechnung und die Bezahlung der IMU kümmern.

Dafür wenden wir uns an einen Steuerberater, der die Steuer berechnet. Wir kümmen uns dann auch um die Bezahlung in Italien.

Welche Kosten auf Sie zukommen und wie es funktioniert erfahren Sie, nach Absendung der Anfrage.

Anfrage für die Kosten zur Bezahlung der IMU durch uns

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