Wegzugsteuer bei Umzug ins Ausland. Nicht jeder, der auswandert muss eine Wegzugsteuer bezahlen, aber es könnten immer mehr werden.
Was ist eine Wegzugsteuer?
Eine Wegzugsteuer ist eine weitere Form der Einkommensteuer auf Anteile an einer Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel einer GmbH, AG, u. ä. Es handelt sich also nicht um eine eigene Steuerart, sondern eine Steuer, die bei einem Umzug ins Ausland fällig wird.
Es sind also Steuern, die sich der deutsche Staat bei einem Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland, der mindestens fünf Jahre an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, nicht entgehen lassen will.
Unfair daran ist, dass es sich um angenommene Veräußerungsgewinne handelt, die real nicht stattgefunden haben. Der Gesellschafter hat also keinen Verkaufspreis erzielt, wird aber allein durch die Tatsache, dass er ins Ausland zieht, vom Staat abkassiert.
Worauf wird die Wegzugsteuer fällig?
Die Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag und evtl. auch noch die Kirchensteuer, werden auf den Marktwert der Gesellschaftsanteile abzüglich der Anschaffungskosten der Kapitalanteile, fällig.
Das Ergebnis ist mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Abzüglich des Teileinkünfteverfahrens, in Höhe von 40 %, diese dürfen davon abgezogen werden, der Rest wird zur Zahlung fällig.
Wie kann die Wegzugsteuer vermieden werden?
Es gibt Möglichkeiten, die Wegzugsteuer zu vermeiden, aber diese hängen sehr von der persönlichen Lage jedes Einzelnen ab und es wird daher geraten, in jedem Fall einen Steuerberater zurate zu ziehen.
Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsteuer könnten sein:
- In Deutschland den Wohnsitz beibehalten und im Ausland einen zweiten Wohnsitz anmelden.
- Eine unentgeltliche Übertragung auf eine natürliche Person, wie Kinder, Enkel, also jene, die nicht ins Ausland ziehen.
- Den Anteil verkaufen. Dann fällt zwar die Wegzugsteuer weg, an ihre Stelle tritt jedoch die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn.
- Umwandlung in eine Personengesellschaft.
Diese Aufstellung ist nicht vollständig, sondern stellt nur die einfachsten Möglichkeiten dar.
Geplante Änderungen ab 2025
Mit der geplanten Änderung soll es nicht besser, sondern schlechter werden. Aber es gibt dennoch Hoffnung.
Bei der geplanten Änderungen sollten zukünftig nicht nur Gesellschafter herangezogen werden, sondern auch Personen, die bestimmte Investmenterträge erzielen. Dabei handelt es sich unter anderem um Beteiligungen an jungen Unternehmen in Form von Investmentfonds.
Die Änderung will sicherstellen, dass stille Reserven bei inländischen und bei ausländischen Fonds besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige ins Ausland zieht. Die Änderung bezieht sich jedoch nur auf private Vermögenswerte.
Es gibt Hoffnung
EU-Bürger haben das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass sie frei wählen können, wo sie in der Eu wohnen und arbeiten wollen. Dieses Recht wird durch die geplante Änderung beschnitten. Selbst das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz garantiert ähnliche Rechte. Es könnte sein, dass die Änderungen gegen diese Prinzipien verstoßen.
Selbst der Bundesfinanzhof hat angedeutet, dass die deutsche Wegzugsbesteuerung den europäischen Grundfreiheiten Rechnung tragen muss. Es bleibt also abzuwarten, ob die Verschärfungen der Wegzugsteuer vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben werden. Es gibt also Hoffnung.