Italien ist zwar bekannt für seine hohen Abgaben beim Immobilienkauf, aber es gibt auch Vergünstigungen, die weniger bekannt sind. Außer der Vergünstigung, dem „Preis-Wert-System“ gibt es noch steuerliche Anreize beim Umzug nach Italien oder eine weitere Vergünstigung, die für das „erste Haus“ welche wir Ihnen hier vorstellen möchten.
Die Vergünstigung für das erste Haus kann jeder erhalten, der dauerhaft seinen Wohnsitz innerhalb 18 Monaten in das Gebiet der Gemeinde verlegt, in der die erworbene Immobilie liegt.
Ins Ausland ausgewanderte Italiener bekommen diese Vergünstigung auch dann, wenn sie noch im Ausland leben. Dies ist mit einer Eintragung bei der AIRE (Meldeamt der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) zu belegen, oder durch Selbstbescheinigung.
Wie hoch die steuerlichen Unterschiede beim Kauf für das erste Haus und weitere Häuser sind, können Sie hier nachlesen.
Eine Vergünstigung „erstes Haus“ erhält man nicht beim Kauf einer herrschaftlichen Wohnung (Kategorie A/1), Landhäuser (Kategorie A/8) oder Schlösser und Gebäude von bedeutsamem künstlerischem und historischem Wert (Kategorie A/9).
Es gibt noch einige weitere Steuerersparnisse, die Sie erhalten können, z. B. für die Renovierung des Hauses, für Rentner usw. Dafür empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden, der für Sie die notwendigen Anträge stellen kann und immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ist.