Kauf oder Verkauf einer Immobilie, was ist danach zu tun?

Kauf oder Verkauf einer Immobilie was ist danach zu tun

Kauf oder Verkauf einer Immobilie, was ist danach zu tun? Nicht nur Käufer haben nach dem Kauf einer Immobilie Pflichten, auch Verkäufer sind nicht davon befreit.

Was ist nach dem Verkauf eines Hauses zu tun?

Um die wichtigsten Fragen nach einer notariellen Beurkundung beim Kauf oder Verkauf eines Hauses zu beantworten, haben wir eine Aufstellung dessen gemacht, die für beide Parteien aufzählt, was im jeweiligen Fall zu tun ist.

Was der Verkäufer nach der notariellen Beurkundung tun muss

Mitteilung der Übergabe des Gebäudes

Diese Mitteilung an die Questura (Polizeidirektion) oder an die Vigilig Urbani (wenn die Gemeinde keine Polizeidirektion hat) muss nur dann vorgenommen werden, wenn der Käufer ein Nicht-EU-Bürger ist.

Verkauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, oder einem Haus in einer Wohnanlage

Wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder ein Haus in einer Wohnanlage verkauft haben, dann müssen Sie die Daten des neuen Eigentümers der Verwaltung mitteilen. Ab dem Verkaufsdatum werden die Gemeinschaftskosten auf den neuen Eigentümer übertragen, Sie bezahlen die Kosten nur bis zum Tag der notariellen Beurkundung. Dies können Kosten für den Gemeinschaftsstrom, Hausmeisterkosten, Verwaltungskosten oder die Kosten für das Wasser sein.

Allgemeine Versorgung

Je nachdem, was mit dem Käufer vereinbart wurde, ob die Übernahme der Versorgungsverträge für Gas, Strom oder Wasser und eventuelle Telefonverträge übernommen werden, oder ob diese gekündigt oder umgeschrieben werden müssen.

TARI (Müllgebühren)

Die Kündigung der Müllgebühren bei der Gemeinde muss innerhalb von 90 Tagen bei der Gemeinde erfolgen.

Gemeindesteuern

Der Verkäufer ist weiterhin verpflichtet, alle ausstehenden Steuern und Abgaben auf die Immobilie für den gesamten Zeitraum zu begleichen, in dem der Verkäufer Eigentümer der Immobilie war. Erst ab Verkauf der Immobilie geht diese Verpflichtung an den Käufer über.

Was der Käufer nach der notariellen Beurkundung tun muss

Meldung des Wohnsitzes

Beim Standesamt der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, muss der Käufer den Wohnsitz anmelden. Es muss unterscheiden, ob es sich um eine “Residenza” (Hauptwohnsitz) oder ein “Domicilio” (Zweitwohnsitz) handelt.

Nicht vergessen, wer den Hauptwohnsitz in Italien anmelden, der muss auch sein Fahrzeug in Italien anmelden. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Auch wenn damit Kosten und die übliche Rennerei wegen Übersetzung des Fahrzeugbriefs etc. losgehen. Die Unterstützung des ACI (Automobil Club Italia) in Anspruch zu nehmen wird geraten.

Bei einer Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Italien muss der Wohnsitz in Deutschland selbst abgemeldet werden, da dies nicht von einem Land zum anderen geschieht.

Außerdem wird eine Kontrolle bei der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes durch die Gemeindepolizei durchgeführt. Diese ist in der Regel unangemeldet und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, wenn der Hauptwohnsitz kein tatsächlicher Hauptwohnsitz ist.

Wer Beabsichtigt, in der gekauften Immobilie seinen Hauptwohnsitz anzumelden, muss bereits bei der notariellen Beurkundung angekündigt werden, denn nur so kommt man in den Genuss der Steuerermäßigung. Nachträglich ist das nicht mehr möglich. Aber innerhalb von 18 Monaten muss der Hauptwohnsitz tatsächlich gemeldet werden, denn sonst wird nicht nur die Nachzahlung der Steuern fällig, sondern auch eine Strafe.

IMU (Gemeindesteuer)

Die IMU wird nicht automatisch von der Gemeinde erhoben, sondern muss bei einem Steuerberater gemeldet werden.

– IMU (einheitliche Gemeindesteuer): Es handelt sich um die vom Eigentümer zu zahlende Grundsteuer. Seit dem 1. Januar 2014 ist die IMU nicht mehr für die Hauptwohnung (mit eingetragenem Wohnsitz) und deren Zubehör fällig, mit Ausnahme von Wohnungen der Kategorien A/1, A/8 und A/9.

Beim Verkauf der Immobilie wird die IMU zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auf der Grundlage der Eigentumsmonate aufgeteilt: Der Monat, in dem der Kaufvertrag ausgestellt wird, ist von demjenigen zu zahlen, der die Immobilie seit mindestens 15 Tagen besitzt. Für die IMU müssen Sie keine Anmeldung einreichen, da die vom Notar vorgenommene Eintragung der Urkunde bei der Agenzia delle Entrate für diesen Zweck gültig ist. Sie müssen sich jedoch bei der Gemeinde über den genauen zu zahlenden Betrag erkundigen, da die Sätze auf lokaler Ebene festgelegt werden und sich von Jahr zu Jahr ändern.

Die IMU wird in zwei Raten mit Fälligkeit am 16. Juni und am 16. Dezember mittels eines Formulars F24 gezahlt und wird auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet, der auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen neu bewertet wird.

TASI (Grundsteuer)

Die TASI ist eine 2014 eingeführte Grundsteuer, die bis 2019 in Kraft blieb. Sie ist die Steuer auf unteilbare kommunale Dienstleistungen wie Straßenbeleuchtung, Straßeninstandhaltung, usw. Ab 2020 wurde sie als Einzelsteuer abgeschafft und direkt mit der IMU zusammengelegt.

Es ist Sache der einzelnen Gemeinden, Ermäßigungen und/oder Befreiungen festzulegen, aber die Summe der TASI- und IMU-Sätze darf für jede Art von Eigentum den für IMU zulässigen Höchstsatz nicht überschreiten, während sie für ländliche Instrumentalgebäude 1 Promille nicht überschreiten darf.

Die TASI muss ab Kauf vom Käufer bezahlt werden.

TARI (Abfallsteuer)

Jeder, der Räumlichkeiten bewohnt, ist verpflichtet die TARI zu bezahlen, unabhängig davon, wie diese genutzt wird. Für die Berechnung der Steuer ist die Bodenfläche maßgeblich und die Anzahl der Bewohner.

Käufer, die ihre Immobilie nicht ganzjährig nutzen, können das in der Erklärung angeben und bezahlen dann weniger TARI.

Allgemeine Versorgung

Je nachdem, was mit dem Verkäufer vereinbart wurde, ob die Übernahme der Versorgungsverträge für Gas, Strom oder Wasser und eventuelle Telefonverträge übernommen werden, oder ob diese neu beantragt oder umgeschrieben werden müssen.

Abholung der Kopie des Kaufvertrags beim Notar

Vergessen Sie nicht, frühestens zwei Wochen nach der Unterzeichnung beim Notariat eine Kopie des Kaufvertrags abzuholen. Diese wird für viele Gänge zu den verschiedenen Ämtern benötigt, angefangen beim Umstellen des Stromvertrags.