
Welche Renovierungen darf eine Privatperson selbst ausführen? Nicht alle Renovierungsarbeiten dürfen von einer Privatperson ausgeführt werden. Manchmal bedarf es eines Fachmanns oder einer Erlaubnis der Baubehörde.
Auf Sizilien gibt es viele Immobilie, die einer Renovierung oder sogar Restaurierung bedürfen. Trotzdem können sie ihren Reiz haben, wenn sie zu einen niedrigen Kaufpreis verkauft werden oder sich an einem Ort befinden, der in einer touristisch interessanten Lage ist oder sich sogar direkt am Meer befindet.
Was liegt da nicht näher, als seinen Werkzeugkoffer zu schnappen, den Blaumann anzuziehen und selbst Hand anlegen. Schließlich hat man schon viel Erfahrung beim Bau und Umbau gesammelt, oder ist gar beruflich in diesem Bereich tätig. Aber nicht alles darf ein Privatmann oder Privatfrau selber machen.
Welche Renovierungen darf eine Privatperson selbst ausführen?
Gerade bei Immobilien, die sich am Meer oder in geschützten Gebieten befinden, gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Farbe oder des Materials der Fenster. Beim Bau von Holzhütten, auch ohne festem Fundament und vielem anderen mehr empfiehlt es sich ebenfalls sich vorher zu informieren. Bei Gebäuden am Meeroder geschützten Gebieten muss zwingend das Landschaftsschutzgesetz eingehalten werden, oder die Vorgaben der Soprintendenza. Daher wird, vor allem beim Austausch von Fenstern, Anbauten oder Aufbauten auf Dächern, sowie bei Bauten außerhalb des Hauses empfohlen, sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren. Dazu gehören zum Beispiel Gebiete wie die Stagnone in Marsala, oder das Gebiet der Gorghi Tondi, und vielen anderen geschützten Gebieten.
Ausstattungsarbeiten
Dazu gehören der Austausch oder die Verlegung von Bodenbelägen im Innen- wie im Außenbereich, Anstriche sowie Verkleidungen. Die Erneuerung von Putz im Innen- und Außenbereich.
Bäder
Bäder dürfen ebenfalls von Privatpersonen renoviert und erneuert werden, wobei städtebauliche und sicherheitstechnische Vorschriften eingehalten werden müssen. Dazu gehört oft ein „anti bagno“, also ein Vorraum in dem zum Beispiel der Wasserboiler oder andere technische Geräte untergebracht sind.
Fenster
Der Austausch von Fenstern und Türen ist ebenfalls möglich, jedoch darf die bestehende Größe derer nicht verändert werden. Häuser am Meer unterliegen oft bestimmten Anforderungen, wie Farbe und Material. Daher empfiehlt es sich, vorher Informationen einzuholen.
Das Anbringen von Markisen ist ebenfalls erlaubt.
Elektro
Elektro- und Sanitär- oder Klimaanlagen sowie Steckdosen dürfen selbst erneuert werden. Die Erneuerung von Elektroleitungen gehören nicht dazu. Diese muss von einem Fachmann ersetzt werden, der dann auch eine neu „APE“ (Attestato di Prestazione Energetica), also einen neuen Energieausweis ausstellt.
Bauliche Maßnahmen
Eine Privatperson darf nur kleinere bauliche Maßnahmen ausführen, dazu gehört der Einbau von Zwischendecken, einfachen Trennwänden und Gipskartonarbeiten, also alle Arbeiten nicht gemauert werden.
Terrassen, Balkone und der Garten
Abnehmbare Überdachungen und Pergolen, dazu gehören auch Überdachungen aus Aluminium, die die Sonneneinstrahlung elektrisch regeln, gemauerte Grills und Springbrunnen, sowie Pavillons.
Der Bau von gemauerten Terrassen und Balkonen ist nicht erlaubt, hierfür bedarf es einer Genehmigung, da diese das Volumen der bewohnbaren Fläche erhöhen.
Dazu gehören auch kleine Bauten, die keiner Baugenehmigung bedürfen, wie Holzhütten oder Garagen aus Holz ohne festes Fundament. Einige Gemeinden legen Größenbeschränkungen für diese Bauten fest, die Maße zwischen 15 und 30 m² aufweisen. Daher vorsichtshalber bei der Gemeinde nachfragen.
Zäune aus Draht oder Holz die eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Hierfür ist jedoch eine SCIA erforderlich. Eine gemauerte Grundstückseinfriedung bedarf jedoch immer einer Baubehördlichen Genehmigung. Eine Hecke bedarf weder einer SCIA noch einer Genehmigung. Bei allem ist jedoch auf den Abstand zur Straße zu achten, die je nach Gemeinde unterschiedlich ist.