Vermietungsformen in Italien

Vermietungsformen in Italien

Vermietungsformen in Italien. Wer seine Ferienimmobilie in Italien vermieten will, der sollte die unterschiedlichen Vermietungsformen kennen.

Vermietungsformen in Italien – die Langzeitmiete

In Italien wird zwischen der Kurzzeitmiete und der Langzeitmiete unterschieden. Die Langzeitmiete wird unterteilt in:

„A Canone Libero“

Das bedeutet, dass die Mietdauer 4 Jahre beträgt und anschließend um weitere 4 Jahre verlängert werden kann. Der Mietpreis wird zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt.

„A Canone Concordato“

Hier beträgt die Mietdauer 3 Jahre und kann um 2 Jahre verlängert werden. Der Mietpreis wird in der Regel durch eine kommunale Referenztabelle festgelegt, sofern diese existiert.

„Ad Uso Transitorio“

Die Mietdauer beträgt maximal 18 Monate und kann nur vereinbart werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass nur eine Übergangsmiete möglich ist, z. B. Aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags etc.

Was jedoch alle diese Mietverträge gemeinsam haben ist, dass sie länger als 30 Tage dauern und daher durch den Vermieter beim örtlichen Finanzamt registriert werden müssen. Ohne Registrierung ist der Mietvertrag ungültig.

Die Kosten dieser Registrierung betragen normalerweise 2 % der Jahresmiete plus Stempelsteuer. Diese Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter geteilt.

Vermieter müssen ihre Mieteinnahmen versteuern. Die Steuern betragen für den Canone Concordato 10 % und für den Canone Libero 21 %.

Vermietungsformen in Italien – die Kurzzeitmiete

Zur Kurzzeitmiete gehören in der Regel die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser an Touristen, die einen Aufenthalt von 30 Tagen nicht überschreiten darf.

Der Vermieter muss auf die Mieteinnahmen eine Steuer in Höhe von 21 % entrichten. Wird eine Immobilie über Portale wie AirBnB oder Booking.com vermietet, wird die Steuer direkt von den Betreibern der Plattform eingezogen.

Da sich Vermieter oft nicht nur die Gebühren dieser Plattform sparen möchten, sondern auch die Zahlung der fälligen Steuern, wird privat vermietet durch Schilder an den Häusern, oder Inserate.

Dem Staat ist diese Vorgehensweise bekannt, daher wurde die CIN (Codice Unico Nazionale) und die CIR (Codice Identificativo Regionale) eingeführt. Diese Codes müssen in Inseraten angegeben, ebenso an der Unterkunft von außen sichtbar angebracht werden.

Das Beantragen dieser Codes ist für Ausländer ziemlich umständlich, kann jedoch über ein Büro „CAF“ (Centri di Assistenza Fiscale) gegen eine Gebühr erfolgen.

Gästedaten müssen innerhalb 24 Stunden über das Portal alloggiatiweb oder bei der örtlichen Polizei registriert werden.

Manche Gemeinden verlangen eine Kurtaxe, die vom Gast zu bezahlen ist und vom Vermieter an die Gemeinde abgeführt werden muss.