Auf Sizilien gibt es Zonen, die mehr oder weniger von Erbeben betroffen sind. Daher fördert der Staat die Sanierung von Gebäuden, um Tragödien wie einst in Gibellina Vecchia zu verhindern.
Es gelten die Ausgaben, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023 für erdbebensichere Arbeiten an Gebäuden innerhalb der hochgefährlichen Erdbebenzonen (Zonen 1 und 2) und Zone 3, anfallen. Es ist ein Gesamtbetrag von 96.000 € pro Gebäudeeinheit abziehbar, der auf fünf gleiche Jahresraten zu verteilen ist.
Der Abzug erhöht sich auf 70 %, wenn sich durch die Durchführung der Interventionen eine Verringerung des seismischen Risikos ergibt, was zu einer Verschiebung in eine niedrigere Risikoklasse führt, bzw. auf 80 %, wenn eine Verschiebung in zwei niedrigere Risikoklassen vorgenommen wird.
Zu den abzugsfähigen Ausgaben für die Durchführung von Erdbebensicherheitsmaßnahmen gehören auch die Ausgaben für die seismische Klassifizierung und Überprüfung von Gebäuden. Den kompletten Leitfaden zum Sismabonus gibt es beim italienischen Finanzamt. Leider ist dieser auf dem Stand von 2019 hängen geblieben.
Gemäß Artikel 121 des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020 (das sogenannte Relaunch-Dekret) können Personen, denen in den Jahren 2020 und 2021 Ausgaben für Renovierungen zur Verringerung des Erdbebenrisikos entstehen, sich alternativ zur direkten Verwendung des fälligen Abzugs entscheiden.
Nachfolgend die Erdbebenzonen auf Sizilien. Welche Zone zur Zone 1, 2 oder 3 gehört, das erfahren Sie von einem zugelassenen Ingenieur oder Architekten. Diese können auch sagen, was genau gefördert wird und wie hoch die tatsächlichen Zuschüsse sind. Außerdem stellen sie den Antrag bei den Behörden.
Bild Quelle:
https://www.protezionecivilesicilia.it/it/74-rischio-sismico.asp#sismogenetica