
Vom Ackerland zum Bauland. Wie aus einem Ackerland auch Bauland werden kann und damit eine Wertsteigerung erfährt.
Nicht jeder möchte in einer Stadt leben. Manch einen zieht es aufs Land hinaus und er möchte dort sein Häuschen bauen. Wenn es dort nicht den passenden Bauplatz am richtigen Ort gibt, so gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, aus Ackerland Bauland zu machen.
Wenn aus Ackerland Bauland wird, steigert das nicht nur den Wert des Grundstücks, sondern damit sind auch Kosten verbunden.
Das wichtige Dokument ist das “Certificato Urbanistica”
Das wichtigste Dokument, welches benötigt wird, um zu sehen, ob und wie groß auf einem Grundstück gebaut werden darf, steht im “Certificato Urbanistica”.
Beim “Certificato Urbanistica” (CDU), handelt es sich um eine Bescheinigung über die städtebauliche Zweckbestimmung. Es ist ein von der Gemeinde ausgestelltes Dokument über die städtebaulichen Vorschriften.
In der CDU sind folgende Daten enthalten:
- Informationen über die städtebauliche Zweckbestimmung des Grundstücks oder Gebäudes
- Katasterdaten wie Blattnummer und Parzellennummer
- Ob das Gebiet bebaubar ist oder landwirtschaftlich genutzt wird
- Den Bebauungsindex und Indices über Instabilitäten, die durch natürliche Gegebenheiten verursacht werden können
- Vorhandensein von landschaftlichen, hydrogeologischen oder archäologischen Auflagen etc.
Berechnung der möglichen bebaubaren Fläche
Um herauszufinden, wie groß das Gebäude auf der Fläche maximal sein darf, gibt es eine einfache Formel zur Berechnung:
Quadratmeter Grundstücksgröße x Index
Beispiel: Nehmen wir eine Grundstücksfläche von 5.000 m² an und einen Index von 0,10, dann lautet die Berechnung folgendermaßen:
5.000 m² x 0,10 = 500 m³
Es dürfte ein Gebäude mit 500 m³ erstellt werden, was ca. 166 m² Wohnfläche entspricht.
Für einen Pool müssen in der Regel keine Kubikmeter “reserviert” werden, außer der Pool überschreitet bestimmte Größenbeschränkungen oder befindet sich in Gebieten, die landschaftlichen Beschränkungen unterliegen.
Weitere Einschränkungen
Ist ein Grundstück zwar sehr groß, dafür aber sehr lang und sehr schmal, kann das dazu führen, dass eine Bebaubarkeit nicht möglich ist. Denn in der CDU ist auch festgelegt, wie groß der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens sein muss. Meistens beträgt der Abstand 10 Meter zu beiden Seiten. Ist ein Grundstück nur 20 Meter breit, bleibt dazwischen kein Platz für ein Haus. Damit ist eine Bebaubarkeit ausgeschlossen.
Kosten für die Umwandlung von Ackerland in Bauland
Die Kosten für die Ingenieurtätigkeit belaufen sich auf etwa 300 € bis 700 €. Dazu kommen Kosten für die Verwaltung, die bis zu 400 € hoch sein können und je nach Stadt variieren.
Die Verwaltungs- und Ingenieurkosten für den Bau eines Hauses hängen von der Größe des Hauses ab und von den persönlichen Wünschen.