Ab 2025 Bonus 80% nicht rückzahlbar für Tourismusunternehmen auf Sizilien

Ab 2025 Bonus zu 80% nicht rückzahlbar für Tourismusunternehmen auf Sizilien

Ab 2025 Bonus zu 80% nicht rückzahlbar für Tourismusunternehmen auf Sizilien. Den Traum vom Auswandern haben viele, auf Sizilien gibt es sogar Gelder, um sich im Tourismus etwas aufzubauen.

Mit einem Gesamtbudget von 135 Millionen Euro soll die Region Sizilien gefördert werden. Mit der Ausschreibung soll das Wachstum und die Verbesserung des Hotel-, Nicht-Hotel- und jetzt auch Campingangebots unterstützt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Unternehmen zu stärken.

Zielsetzung der Aufforderung

Es soll das regionale Tourismusangeobts verbessert werden. Dies betrifft im detail

  • Verbesserung der Qualitätsstandards von Beherbergungsbetrieben.
  • Entzerrung der Touristenströme durch innovative Dienstleistungen.
  • Wiederverwendung stillgelegter Immobilien zur Aufwertung des historischen und kulturellen Erbes.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen mindestens einem dieser Ziele entsprechen, wobei der Schwerpunkt auf ökologischer Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Wiederherstellung des baulichen Erbes liegt.

Wer kann daran teilnehmen

Der Aufruf richtet sich an Hotel-, Nicht-Hotel- und Campingunternehmen, einschließlich Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen. Die förderfähigen Tätigkeiten müssen einen ATECO-Code haben, der denjenigen des Gastgewerbes entspricht, wie z. B. Hotels, Feriendörfer, Camping- und Wohnwagenplätze, Bed and Breakfasts, Ferienhäuser und Berghütten.

Die interessierten Unternehmen müssen die folgenden Hauptanforderungen erfüllen:

  • Sie müssen ordnungsgemäß gegründet und im Unternehmensregister eingetragen sein.
  • Sie müssen hauptsächlich im Hotel- und Gaststättengewerbe in Sizilien tätig sein.
  • Sie müssen die Sozialversicherungs- und Bauvorschriften einhalten.
  • Sie müssen nachweislich über die finanziellen Mittel verfügen, um die Projektkosten zu decken.

Förderfähige Interventionen

Die Zuschüsse umfassen Maßnahmen wie:

  • Erweiterung, Modernisierung und Rnovierung bestehender Unterkunftseinrichtungen.
  • Realisierung neuer Aktivitäten durch den Umbau von Gebäuden.
  • Physikalische und funktionelle Renovierung unfertiger Gebäude.

Zu den zuschussfähigen Ausgaben gehören fachliche Beratung, der Erwerb von Gebäuden und Ausrüstung, Renovierungsarbeiten und die Einführung digitaler Technologien.

Verfügbare Mittel

De-minimis: Beiträge zwischen 50.000 € und 300.000 € mit einer Deckung von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.


Freistellung: Beiträge zwischen 300.000 € und 3.500.000 €, mit einer maximalen Deckung von:
60 % für Kleinst- und Kleinunternehmen,
50 % für mittlere Unternehmen,
40 % für Großunternehmen.

Darüber hinaus wurde bei den Bonuskriterien ein Vorteil für Projekte mit geringeren Beiträgen eingeführt, wodurch auch kleinere Unternehmen begünstigt werden.

Wie kann man teilnehmen?

Die Bewerbungen sind ausschließlich online über eine spezielle Plattform einzureichen, wobei die Anweisungen zu beachten sind, die in Kürze auf der offiziellen Website der Region Sizilien veröffentlicht werden. Pro Aktivität kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Die Verwaltung der Auswahl- und Finanzhilfeverfahren wurde IRFIS Finsicilia anvertraut, der Einrichtung, die als Verwaltungsstelle der Aufforderung benannt wurde.

Fristen und weitere Informationen

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen werden in einer späteren Entscheidung der Region festgelegt. In der Zwischenzeit können interessierte Unternehmen die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und ihre Maßnahmen planen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten offiziellen Bekanntmachung der Region Sizilien:

Öffentliche Ankündigung

Beihilfe Rechtsgrundlage