Nutzung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen

Nutzung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen

Nutzung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen

Was passiert, wenn Sie Freunde in Italien haben und diese nur mal „schnell“ mit Ihrem Auto einkaufen fahren? Nichts!, würden Sie sagen.

Leider ist das ab 2018 nicht mehr ganz so einfach. Denn seit 2018 gilt in Italien, dass Personen, die in Italien wohnhaft sind, nicht mehr mit einem PKW fahren dürfen, dass ein ausländisches Kennzeichen, auch aus der EU, hat. Dies geschieht, wenn man ertappt wird, sogar unter Androhung der Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Einzige Ausnahmen gelten für Leasing- und Leihfahrzeuge.

Warum ist Nutzung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen verboten

Viele Fahrzeuge, die im Ausland gemeldet sind, sind nicht versichert. Würde mit so einem Fahrzeug ein Unfall passieren, wäre der Verursacher nicht abgesichert und die Geschädigten hätten das Nachsehen.