Nutzung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen

Nutzung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen

Nutzung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen. Darf ein Italiener in Italien mit einem Fahrzeug fahren, das ein ausländisches Kennzeichen trägt?

Das fahren mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen

Nehmen wir einmal an, Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug, welches ein anderes Kennzeichen trägt, als das Italienische nach Italien in Urlaub. Sie haben in Italien Freunde oder gute Bekannte und Sie leihen ihnen nur mal „schnell“ Ihr Fahrzeug, damit diese damit zum Einkaufen fahren, oder ans Meer, oder schnell mal sonst wohin? Was würden Sie dazu sagen? Nichts, vermutlich! Es sind ja Ihre Freunde!

Leider ist das ab 2018 nicht mehr ganz so einfach. Denn seit 2018 gilt in Italien, dass Personen, die in Italien wohnhaft sind, nicht mehr mit einem PKW fahren dürfen, dass ein ausländisches Kennzeichen trägt. Das betrifft alle Kennzeichen, einschließlich die der EU. Dies geschieht, wenn man ertappt wird, sogar unter Androhung der Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Es gibt aber Ausnahmen

Urlauber müssen sich aber keine Sorgen machen, denn es gibt Ausnahmen. Nicht viele, aber immerhin zwei. Diese Ausnahmen gelten:

  1. für Leasingfahrzeuge und
  2. für Leihfahrzeuge

Alle anderen Fahrzeuge gehören nicht zu den Ausnahmen.

Warum ist die Nutzung eines PKW’s mit ausländischem Kennzeichen verboten?

Viele Fahrzeuge, die im Ausland gemeldet sind, sind nicht versichert. Beziehungsweise kann von der Polizei auch nicht kontrolliert werden, da es zum einen sprachliche Barrieren gibt und zum anderen keine Zugriffe auf ausländische Register, in denen die Fahrzeuge eingetragen sind.

Würde mit einem Fahrzeug ein Unfall passieren, das ein ausländisches Kennzeichen trägt, dann wäre der Verursacher nicht abgesichert und die Geschädigten hätten das Nachsehen.

Was im Schadensfall zu tun ist?

Sollte es doch geschehen, dass man einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug hat, das nicht versichert ist, oder sich sogar vom Unfallort entfernt hat und nicht aufzufinden ist, so kann man sich an die CONSAP wenden.

Die CONSAP beantragt Entschädigungen aus dem Garantiefonds für Straßenverkehrsopfer, die aber nur bei körperlichen Schäden zahlt, nicht aber bei materiellen Schäden. Diese werden nur bei schweren Personenschäden entschädigt.

Dies sollte man aber innerhalb von drei Monaten tun.

Kontaktedaten:

CONSAP, Via Yser, 14, Roma, oder auch per E-Mail organismo@consap.it.