IMU selber berechnen

IMU selber berechnen. Immobilienbesitzer in Italien müssen für Ihre Immobilie eine Gemeindesteuerbezahlen, die sogenannte IMU.

IMU

Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist eine einheitliche Gemeindesteuer. Die Steuer wird jährlich auf Immobilien und Grundstücke fällig und wird in der Regel in zwei Raten aufgeteilt und sind jährlich am 16. Juni und 16. Dezember fällig. Sie ist vom Eigentümer und bei Leasing vom Leasingnehmer zu bezahlen.

Der Steuersatz wird jährlich, bis zum 30. September für das Folgejahr, von der Gemeindeverwaltung festgelegt und kann dann berechnet werden.

Entweder nimmt man die Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch, oder man berechnet die IMU selbst. Auf den Seiten der Agenzia delle Entrate, also dem Finanzamt, gibt es ein Tool, mit dem man ganz einfach die fällige Steuer selbst berechnen kann.

IMU berechnen

Über diesen Link gelangt man direkt zum Tool, mit dem man die IMU selbst berechnen kann. Es erscheint dann folgende Eingabemaske:

Die Codice Catastale der Gemeinde kann man einfach herausfinden, indem man im zweiten Feld die Gemeinde ein gibt, in der sich die Immobilie befindet. Anschließend muss man die Categoria der Immobilie auswählen. Diese Daten findet man auf der “Visura Storica” oder der “Visura Catastale”, oder man klappt das Feld auf und sucht die passende Immobilie heraus.

Wer die Rendita Catastale nicht weiß, der kann diese über folgenden Link herausfinden.

Um jedoch die Rendita Catastale zu bekommen, benötigt man unbedingt die “Visura Storica” oder die “Visura Catastale”, denn daraus kann man die “Particella” und die Nummer “Foglio” entnehmen.

Die Höhe der Promille (aliquota IMU acconto und aliquota IMU saldo) kann über die sich daneben befindliche Schaltfläche eruiert werden. Beim Klicken darauf öffnet sich ein Fenster mit weiteren Links zu PDFs der jeweiligen Gemeinde mit den Schreiben über die Quoten der verschiedenen Steuern und der entsprechenden Jahre. PDF aussuchen und aus der Tabelle ablesen.

Wie bezahlen?

Bezahlt werden muss mit dem Formular F24, welches aber nur verfügbar ist, wenn man ein Konto bei einer italienischen Bank besitzt. Über ausländische Banken wird dieser Service nicht zur Verfügung gestellt, da es sich ausschließlich um ein italienisches Zahlungssystem handelt.

Wer kein italienisches Bankkonto besitzt, der muss auf der Gemeinde nach der Kontonummer fragen. Erfahrungsgemäß gibt es für jede Steuer eine eigene Kontonummer.

IMU Befreiung für das erste Haus

Das erste Haus bedeutet nicht, dass es das erste Haus ist, welches man in Italien besitzt. Es bedeutet, dass es das Haus ist, in welchem man seinen ersten Wohnsitz hat. Hat man immer noch seinen ersten Wohnsitz in Deutschland, dann handelt es sich um das Haus in Italien, um das zweite Haus, für welches dann die IMU fällig wird.

Besonderheiten beim zweiten Wohnsitz

Unter Umständen hat man Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz für die IMU, wenn man in Italien eine Zweitwohnung besitzt und diese nicht regelmäßig nutzt. Um genau zu wissen, ob man einen Anspruch darauf hat, oder nicht, sollte man einen Steuerberater zurate ziehen, da sich die Verordnungen der Gemeinden stark voneinander unterscheiden können.